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   FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11 Z   

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FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11 Z (https://dejure.org/2013,18017)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2013 - 4 K 4484/11 Z (https://dejure.org/2013,18017)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 4 K 4484/11 Z (https://dejure.org/2013,18017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Einfuhrzoll: Hemmung der dreijährigen Antragsfrist durch Parallelrechtsstreit des Zollschuldners wegen einer anderen Einfuhr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von Einfuhrzoll: Hemmung der dreijährigen Antragsfrist durch Parallelrechtsstreit des Zollschuldners wegen einer anderen Einfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Obsiegen in Musterverfahren ersetzt nicht die Rechtsbehelfseinlegung in Parallelverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 09.12.2010 - C-193/10

    KMB Europe - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Mit Beschluss vom 09.12.2010, C-193/10 entschied der EuGH, dass MP3-Player der von der Schuldnerin eingeführten Art aus der Position 8521 ausgeschlossen sind.

    Der EuGH-Beschluss vom 09.12.2010 C-193/10 binde auch den Beklagten und enthalte hinsichtlich seiner Wirkungen keine Einschränkungen, so dass die zeitlichen Grenzen des Art. 236 Abs. 2 ZK nicht anzuwenden seien.

    Ging es wie im Verfahren C-193/10 nur um die Rechtswidrigkeit eines Steueränderungsbescheids, beschränkt sich die vom EuGH getroffene Auslegungsentscheidung nur auf die Beurteilung des Steueränderungsbescheids.

    Weitergehende Wirkungen kommen dem Beschluss vom 09.12.2010 C-193/10 nur hinsichtlich der Auslegung der streitigen Positionen der KN zu.

    Verfahrensrechtlich folgt daraus nur, dass immer dann, wenn auf Grund unrichtiger Auslegung der streitigen Positionen eine Änderung ergangener Bescheide möglich ist, diese Änderung den Beschluss vom 09.12.2010 C-193/10 zu beachten hat.

  • EuGH, 14.06.2012 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 236 Abs. 2 - Erstattung nicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Auch habe sie einen Erstattungsanspruch nach Art. 267, 266 AEUV: Anders als im EuGH-Verfahren C-533/10 habe sie ihren Anspruch auch im Vorabentscheidungsverfahren verfolgt.

    In den Schlussanträgen im Verfahren C-533/10, Tzn.

    Soweit der Generalanwalt in den Schlussanträgen des Verfahrens C-533/10, Tzn.

    64 bis 69 der Auffassung war, dass dann, wenn in einem Urteil die Ungültigkeit festgestellt worden sei, die Wirkungen dieser Feststellungen zeitlich nicht begrenzt seien, ist der EuGH dem im Urteil vom 14.06.2012 C-533/10 nicht gefolgt, sondern hat an der dreijährigen Antragsfrist festgehalten (Urteil vom 14.06.2012 C-533/10, Rz. 21; Urteil v. 27.09.2007 C-351/04, Rz. 67).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Nach den EuGH-Urteilen vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 28 und vom 19.09.2006, C-392/04, Rz. 52 habe eine Rücknahme einer Entscheidung zu erfolgen, wenn die nationale Behörde dazu befugt sei, die Entscheidung aufgrund einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden sei, aber aufgrund einer später ergangenen Entscheidung des EuGH auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht habe und der Antragsteller sich unmittelbar nach Kenntnisnahme von der späteren Entscheidung des EuGH an die Verwaltungsbehörde gewandt habe.

    Die Voraussetzungen eines ausnahmsweisen Erlasses nach dem EuGH-Urteil vom 13.01.2004, C-453/00, seien nicht erkennbar.

    Aus den EuGH-Urteilen vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 28 und vom 19.09.2006, C-392/04, Rz. 52 folgt nichts anderes, denn nach diesen Entscheidungen ist eine Änderung einer unionsrechtswidrigen Entscheidung auf Grundlage einer höchstrichterlichen Entscheidung eines einzelstaatlichen Gerichts, das ein an sich erforderliches Vorabentscheidungsverfahren nicht eingeleitet hat, nur möglich, wenn das nationale Recht eine Änderung dieser Entscheidung erlaubt.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    64 bis 69 der Auffassung war, dass dann, wenn in einem Urteil die Ungültigkeit festgestellt worden sei, die Wirkungen dieser Feststellungen zeitlich nicht begrenzt seien, ist der EuGH dem im Urteil vom 14.06.2012 C-533/10 nicht gefolgt, sondern hat an der dreijährigen Antragsfrist festgehalten (Urteil vom 14.06.2012 C-533/10, Rz. 21; Urteil v. 27.09.2007 C-351/04, Rz. 67).

    Zudem hat der EuGH die Anwendbarkeit des Art. 266 AEUV für einzelstaatliche Gerichte im Verhältnis zu den Zollbehörden ausgeschlossen (Urteil v. 27.09.2007 C-351/04, Rz. 68).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Nach den EuGH-Urteilen vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 28 und vom 19.09.2006, C-392/04, Rz. 52 habe eine Rücknahme einer Entscheidung zu erfolgen, wenn die nationale Behörde dazu befugt sei, die Entscheidung aufgrund einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden sei, aber aufgrund einer später ergangenen Entscheidung des EuGH auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht habe und der Antragsteller sich unmittelbar nach Kenntnisnahme von der späteren Entscheidung des EuGH an die Verwaltungsbehörde gewandt habe.

    Aus den EuGH-Urteilen vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 28 und vom 19.09.2006, C-392/04, Rz. 52 folgt nichts anderes, denn nach diesen Entscheidungen ist eine Änderung einer unionsrechtswidrigen Entscheidung auf Grundlage einer höchstrichterlichen Entscheidung eines einzelstaatlichen Gerichts, das ein an sich erforderliches Vorabentscheidungsverfahren nicht eingeleitet hat, nur möglich, wenn das nationale Recht eine Änderung dieser Entscheidung erlaubt.

  • FG Düsseldorf, 07.04.2010 - 4 K 871/09

    Einreihung von MP3/Media-Playern mit eingeschränkter Videofunktion; Einreihung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Das anschließende Klageverfahren 4 K 871/09 Z setzte das Finanzgericht mit Beschluss vom 07.04.2010 nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Auslegung der KN vor.

    Zudem seien Fristbeginn oder -ablauf durch das Verfahren 4 K 871/09 Z gehemmt worden.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Aus dem EuGH-Urteil v. 25.07.1991, C-208/90 folgt auch keine Verlängerung der Antragsfrist, denn diese Entscheidung betrifft nur Regelungen für den Fall einer unzureichenden Richtlinienumsetzung, durch die die Durchsetzung des Rechts erschwert wird.
  • BFH, 08.03.2004 - VIII B 269/03

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Die Korrektursysteme der AO, §§ 130, 131 AO einerseits und §§ 172 ff. AO für Steuerbescheide andererseits, schließen sich gegenseitig aus (BFH Beschlüsse vom 24.02.1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056, und vom 08.03.2004, VIII B 269/03).
  • BFH, 24.02.1999 - X B 149/98

    Korrektur von Steuerverwaltungsakten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Die Korrektursysteme der AO, §§ 130, 131 AO einerseits und §§ 172 ff. AO für Steuerbescheide andererseits, schließen sich gegenseitig aus (BFH Beschlüsse vom 24.02.1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056, und vom 08.03.2004, VIII B 269/03).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11
    Insoweit werde auf das EuGH-Urteil vom 19.07.2012, C-591/10 verwiesen, wonach die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet seien, unionsrechtswidrig erhobene Abgaben zu erstatten.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-421/06

    Fratelli Martini und Cargill

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